Technischer Support von Veranstaltungen inkl. Konzeption und Vorbereitung
Ich berate und unterstütze gerne die Durchführung von Online-Veranstaltungen - auch in hybrider Form. Angefangen bei Beratung zur Beschaffung des richtigen Equipments, den Aufbau sowie der Bedienung.
Dann kommen Sie zum Technik-Checkup und wir schauen zusammen, wie wir mehr aus Ihrer Ausstattung rausholen.
Oft reicht es schon das Mikrofon anders zu positionieren, die Deckenlampe zu verschieben oder ein paar Bücher unter das Notebook zu legen.
Gerne berate ich aber auch unabhängig welche Ausstattung kostengünstig für ein noch besseres Ergebnis angeschafft werden könnte.
Der Preis ist für ein Setup also z.B. ihre Lösung im Büro oder zu Hause pauschal 50€ und wir machen solange (auch über mehrere Termine) bis ein schönes Setup mit dem Sie sich wohlfühlen steht.
Lehrveranstaltungsbegleitung
Dieses Angebot ist für jene gedacht, die die bereits eine Lehrveranstaltung online machen oder bei der ersten Veranstaltung gerne jemanden zur Unterstützung dabei hätten. Ich schalte mich in die Online-Lehrveranstaltung dazu z.B. als Co-Moderator z.B. als Co-Moderator und mache die technische Moderation und gebe danach ein Feedback mit Ideen zur Verbesserung.
Online-, Präsenz-, Remote- und hybride Veranstaltungen
Grundsätzlich sind Online-Veranstaltungen reine Online-Veranstaltungen d.h. alle Teilnehmenden nutzen jeweils jede*r für sich ein Computer oder ein mobiles Endgerät.
Eine beliebte Alternative sind Remote-Präsenzveranstaltungen. Dies bedeutet, dass sich Teilnehmenden in einen Raum (Huddle-Room) treffen und z.B. Gast-Vortragende über z. B. einen großen Monitor oder einen Beamer zugeschaltet sind.
Hybride Veranstaltungen sind eine Mischung aus beiden: Einige Teilnehmende sind vor Ort, Andere sind online zugeschaltet und alle können sich sehen und hören. Dies bietet sehr viele Möglichkeiten vor allem auch die Teilnahme von Angehörigen der Risikogruppe oder Teilnahme von Menschen die aus anderen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können. Hybride Veranstaltungen sind allerdings technisch und organisatorisch relativ anspruchsvoll. Aber nicht trotz sondern weil es so anspruchsvoll ist biete ich gerne meine Unterstützung an. Hier ein Video von mir zum Thema.
Pro bono - Kontingent
(Kostenlose Beratung/Fortbildung)
* Pro bono biete ich an für
- Organisationen und Menschen die sich für die Verbreitung von Wissen zu Gender- und Diversity einsetzen.
- Gewerkschaftsmitglieder*innen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), des Philologenverbandes (PhV) und der Nahrungs- und Genussmittelgewerkschaft (NGG)
- gemeinnützige Vereine, insbesondere solchen die gemeinnützig sind nach §52 AO
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;